Strom für Köln
ist unser Antrieb!
 

Aktuell

Wir bilden aus!

Ab dem 01. September 2025 bilden wir erneut einen Elektroniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik aus.
Wir wünschen unserem Auszubildenden viel Freude und Erfolg für seine Ausbildungszeit.



E-Rechnung (X-Rechnung / ZUGFeRD)

 Seit Januar 2025 sind wir in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen und zu versenden, und zwar im Bereich der Geschäftskundenkontakte (B2B). Dies bedeutet, dass wir bereits jetzt, unabhängig von Umsatzhöhen oder festgelegten Terminfristen, unseren Gewerbekunden die Möglichkeit bieten, entsprechende Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten.


Die Einführung elektronischer Rechnungen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dazu gehören eine schnellere Bearbeitung, reduzierte Papierkosten und eine verbesserte Nachverfolgbarkeit von Rechnungen. Wir sind bestrebt, den gesamten Rechnungsprozess für unsere Geschäftskunden effizienter und transparenter zu gestalten.


Falls Sie Fragen oder Anregungen zu dem Thema E-Rechnungen haben oder Informationen zu unserem Unternehmen wünschen, zögern Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Anliegen behilflich zu sein und weitere Informationen bereitzustellen.



Elektrohandwerk 4.0

Wir arbeiten in unserem Büro und bei Ihnen vor Ort digital.



Grundrisse erstellen

Oft kommen wir zu Kunden, die aufgrund fehlender Unterlagen keinen Grundriss einer Wohnung, eines einzelnen Raumes etc. zur Verfügung stellen können. Für eine genaue Planung sind diese Unterlagen oft unverzichtbar.

Mittels Software und Lasermesstechnik erstellen wir Ihnen gerne entsprechende Grundrisse, die wir Ihnen in verschiedenster Form (PDF, DXF,JPG,PNG oder SVG) gegen eine Bearbeitungsgebühr zur Verfügung stellen können.



Auftragszettel elektronisch

Zum 01.09.2014 haben wir, den elektronischen Auftragszettel eingeführt. 

Der elektronische Auftragszettel wird am Tablet erfasst und sorgt dafür, dass wir weniger Papier verschwenden und der Arbeitsaufwand im Büro reduziert wird.
Vor Ort werden alle Leistungen, Material und Stunden elektronisch erfasst und Sie haben dann die Möglichkeit diesen Auftragszettel auf dem Gerät zu unterzeichnen (so wie die Paketdienste dies schon seit Jahren umsetzen).
Auftragszettel die mit der Unterschrift versehen wurden können nicht geändert werden, bzw. bei Änderung wird automatisch die Kundenunterschrift gelöscht und muss erneut eingeholt werden. Die Kunden die uns ihre E-Mailadressen mitteilen, können von uns direkt vor Ort, den Auftragszettel als PDF zugesendet bekommen.



Normänderung

DIN VDE 0100-410:2018-10 und -530:2018-6         

Die DIN VDE 0100-410:2018-10 weitet in ihrer jüngsten Fassung den Anwendungsbereich von FI-Schutzschaltern (RCDs) auf Steckdosenstromkreise bis zu einem Nennstrom von 32 A (vorher 20 A) sowie auf alle Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen aus.



Silberner  Meisterbrief

Wir danken der Handwerkskammer zu Köln und der Elektroinnung Köln für die Überreichung des Silbernen Meisterbrief.

Aus Anlass zum fünfundzwanzigjährigen Meisterjubiläum im Herbst 2018, überreichte die Elektroinnung Köln im Namen der Handwerkskammer zu Köln den Silbernen Meisterbrief an Herrn Torsten Prein.



Überspannungsschutz ist jetzt Pflicht!

Neuregelung der Überspannungsschutznormen DIN VDE 0100-443 und -534      

Die beiden Normenänderungen sind seit 1. Oktober 2016 in Kraft. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollten die neuen Normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534 sofort angewendet werden. Dies gilt sowohl für die Planung von elektrischen Anlagen als auch für Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen.



Der Brandschutzschalter bringt Sicherheit in die elektrischen Anlagen.

Seit Februar 2016 muss der Brandschutzschalter in neue elektrische Anlagen eingebaut werden. Betroffen hier von sind vor allem öffentliche Gebäude. Informationen hier zu finden Sie unter dem Button "Informationen" auf unserer Homepage.



Rauchmelderpflicht für Bestandswohnungen seit dem 31.12.2016

Seit dem 14. Oktober 2013 sind alle unsere Mitarbeiter zur Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ausgebildet und vom TÜV Rheinland zertifiziert.

Ab dem 01.04.2013 sind in Neubauten, die fertiggestellt werden Rauchmelder pflicht.

Das heißt, der Eigentümer ist verpflichtet die Rauchmelder zu installieren, außerdem muss er die Funktion sicherstellen. Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag (bezüglich Rauchmelder) vereinbart wurde.

Ab dem 31.12.2016 ist dies auch für alle Bestandswohnungen verpflichtend!

Wir bieten Ihnen Rauchmelder mit Batterien für eine Lebensdauer vom mind. 10 Jahre an. Bei Interesse beraten wir Sie gerne.

weitere Infos zu Rauchwarnmeldern auf unserer Internetseite




 
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